Mit der Vakanz des Bischöflichen Stuhls erlischt auch das Amt des Generalvikars als des „Alter ego“ des Bischofs. Der bisherige Generalvikar kann aber vom Diözesanadministrator zu dessen Ständigen Vertreter ernannt werden.
Auch die Bischofsvikare verlieren
ihre Aufgaben. Im Unterschied zu den vorgenannten Ämtern bleibt das Amt des
Offizials bzw. Gerichtsvikars und des Vizeoffizials bzw. Stellvertretenden
Gerichtsvikars weiterbestehen; der Offizial und der Vizeoffizial müssen aber
nach Amtsantritt des neuen Diözesanbischofs von diesem in ihrem Amt bestätigt
werden. Die Rechte eines Weihbischofs bleiben von einer Sedisvakanz unberührt. Der
Priesterrat hört auf zu bestehen und wird erst unter einem künftigen Bischof
neu gebildet. Der Diözesanverwaltungsrat und der Kirchensteuerrat sowie der Katholikenrat bestehen indes
auch während der bischofslosen Zeit weiter.
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87-0
Telefax: 0661 / 87-578
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