Fulda (bpf). Zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist eine „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche“ unterzeichnet worden.
Bei der diesbezüglich erfolgten Abstimmung in der Sitzung des „Ständigen Rates“ der Deutschen Bischofskonferenz am 27. April 2020 hat Bischof Dr. Michael Gerber dem Dokument zugestimmt. In den kommenden Monaten soll diese Erklärung durch Gegenzeichnung der jeweiligen Diözesanbischöfe Grundlage für die jeweilige diözesane Aufarbeitung werden.
Auf diesem Hintergrund hat Bischof Gerber am heutigen Tag eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Ziel, die Schritte der Gegenzeichnung und der Umsetzung vorzubereiten.
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