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KODA-Wahl im Bistum Fulda

KODA-Wahl im Bistum Fulda

Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts

Im Bistum Fulda wird im Januar 2022 die neue KODA bestimmt – die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts. Die Kommission besteht zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeiter. Jetzt zur Wahl stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Mitarbeiterseite.

Im Bistum Fulda gibt es aktuell etwa 3200 wahlberechtigte Dienstnehmer in kirchlichen Arbeitsverhältnissen, von denen sich bis zum 10. Dezember jede und jeder überlegen kann, ob eine eigene Kandidatur zur KODA-Wahl in Betracht kommt. Voraussetzung für eine Kandidatur ist, dass man von Kolleginnen und Kollegen dafür vorgeschlagen wird. Gewählt wird dann im Januar für eine Amtsperiode von fünf Jahren. Zu den Wahlberechtigten gehören unter anderem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst sowie im kirchlichen Verwaltungsdienst, wie auch die Erzieherinnen in den katholischen Kindertagesstätten.

Die Bistums-KODA ist ein paritätisch besetztes Gremium : Dienstgeber und Mitarbeiter sind jeweils durch sechs Mitglieder vertreten. Die Mitglieder der Mitarbeiterseite haben die gleichen Mitbestimmungsrechte wie die der Dienstgeberseite. Die oder der Vorsitzende wird für eine Hälfte der Amtsperiode von der Dienstgeberseite, für die andere Hälfte von der Dienstnehmersite gestellt.


Die KODA handelt die grundlegenden Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Bistum aus, in den Kirchengemeinden, Dekanaten und sonstigen katholischen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung des kirchlichen Dienstes. So erarbeitet die KODA zum Beispiel Vergütungsregelungen , entwickelt kirchenspezifische Arbeitsvertragsregelungen, zum Teil unter Übernahme arbeitsrechtlicher Regelungen aus dem Öffentlichen Dienst. Damit die Arbeitnehmerinteressen wirkungsvoll vertreten werden können, ist es unerlässlich, dass sich engagierte Dienstnehmer zur Mitarbeit in der KODA bereitfinden und sich zur Wahl stellen.

 

Stichwort: Der dritte Weg

Die Kirche hat sich aufgrund ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts anstelle des sonst üblichen Tarifvertragssystems für ein System der Regelung der zentralen arbeitsrechtlichen Fragen durch paritätisch besetzte Kommissionen entschieden (sog. Dritter Weg), um die bei Tarifverhandlungen üblichen Mechanismen von Streik und Aussperrung zu vermeiden. Der kirchliche Dienst steht unter dem Leitbild der Dienstgemeinschaft, das mit dem Konfrontationsmodell des Tarifvertragssystems unvereinbar ist. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft basiert auf der Überzeugung, dass Dienstnehmer wie Dienstgeber sich in gleicher Weise der Kirche und ihrem Sendungsauftrag verpflichtet wissen.

 

19.11.2021


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