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Stellungnahme zum Prozessauftakt. Foto: Bistum Fulda / Burkhard Beintken
 

Stellungnahme des Bistums Fulda

Urteil des Landgerichts Fulda im Fall des ehemaligen Pfarrers von Kalbach

Am 28. Oktober (Montag) 2024 hat die zweite Strafkammer des Landgerichts Fulda das Urteil gegen den ehemaligen Pfarrer von Kalbach verkündet. Die Bistumsleitung drückt den Betroffenen ihr aufrichtiges Mitgefühl aus. Auch wenn in diesem Fall die Identität der Betroffenen bisher nicht ermittelt werden konnte, bleibt die Hoffnung, dass diese und ihre Familien Unterstützung und kompetenten Rat finden können.

Als Folge des Ermittlungsverfahrens hatte das Bistum Fulda den Pfarrer bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe einstweilig vom Dienst freigestellt. Darüber hinaus wurde ihm bis auf Weiteres auch die öffentliche Ausübung priesterlicher Dienste untersagt. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird das Bistum Fulda auf dieser Grundlage das bereits eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren vorantreiben.


Wir bitten um Verständnis, dass sich das Bistum Fulda während des laufenden kirchenrechtlichen Verfahrens nicht weiter dazu äußern wird.

 

Intervention und Prävention im Bistum Fulda


Im Bistum Fulda gibt es eine unabhängige Ansprechperson, die in keinem Dienstverhältnis zur Diözese steht. Darüber hinaus steht auch die Interventionsbeauftragte als Kontakt- und Ansprechperson zur Verfügung. Neben den genannten Ansprechpersonen für Betroffene und Zeitzeugen arbeitet eine Präventionsbeauftragte dafür, Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene vor jeglichen Grenzverletzungen und Machtmissbrauch zu schützen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.hinsehen-handeln-bistum-fulda.de

17.09.2024


Pressestelle Bistum Fulda
36001 Fulda / Postfach 11 53
Telefon: 0661 / 87-355 / Telefax: 87-568

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

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© Bistum Fulda

 

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