KjG-Sommerfreizeiten

KjG-Sommerfreizeiten

Sommerferien - mit der Katholischen jungen Gemeinde Fulda (KjG).

Vorbild und Richtschnur

Vorbild und Richtschnur

Bischofswort von Bischof Heinz Josef Algermissen.

300 Jahre Fuldaer Dom

300 Jahre Fuldaer Dom

"Von der benediktinischen Stiftskirche zur bischöflichen Kathedrale".

Christi Himmelfahrt

Christi Himmelfahrt

40 Tage nach Ostern feiern alle Christen das Fest Christi Himmelfahrt.

 
Pfarreifinder

Pfarreifinder

Mit Detailkarte und genauem Anfahrtsrouting zur gesuchten Pfarrei.

Für freiwillig Engagierte

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Fortbildungsangebote 2012 für freiwillig Engagierte - jetzt komplett online.

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Virtueller Rundgang durch den Dom
Kartendarstellung: Dekanate und Pastoralverbünde
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Bistum Fulda - Karte

Bischöfliches Offizialat

Wann ist eine Ehe nichtig?

Eine Ehe ist nichtig, wenn bei der Eheschließung besondere Umstände - sogenannte Ehenichtigkeitsgründe - vorlagen, die das Zustandekommen einer gültigen Ehe von vornherein verhindert haben. Entgegen dem äußeren Anschein ist in diesem Fall ein Eheband nicht entstanden. Eine erneute Eheschließung wäre also kirchenrechtlich keine Wiederheirat. Die Ehenichtigkeit muss aber im Rahmen eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens amtlich festgestellt werden.


Die kirchengerichtliche Feststellung der Ehenichtigkeit ermöglicht beiden Partnern eine erneute kirchliche Eheschließung. Der zivilrechtliche Personenstand der Partner wird durch die Nichtigkeitsfeststellung nicht verändert. Kinder, die aus der ungültigen Ehe hervorgegangen sind, gelten weiterhin als eheliche Kinder.


 

Bischöfliches Offizialat

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