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Im Jahr 744 ließ Bonifatius durch seinen Schüler Sturmius das Kloster Fulda an dem Ort, der ihm wohl schon länger bekannt war, gründen und 751 durch Papst Zacharias von jeder bischöflichen Gewalt befreien und unmittelbar dem römischen Stuhl unterstellen. Von nicht geringer Bedeutung für die spätere Entwicklung war der Umstand, daß das Kloster Fulda nicht von einem Bistum eingeschlossen wurde, sondern genau an der Grenzlinie zwischen dem Bistum Mainz und dem ebenfalls von Bonifatius gegründeten Bistum Würzburg lag; der Flußlauf der Fulda bildete ja in diesem Bereich seit alters bis zur Entstehung des Bistums Fulda die mainzwürzburgische Diözesangrenze.
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Dazu  kam  neben  der  hervorragenden  politischen  Stellung  des  Fuldaer  Abtes  im Hochmittelalter,  welche  selbst  die  mancher  Bischöfe  im  Reich  übertraf,  noch  der Umstand,  daß  der  Abt  für  die  meisten  der  etwa  70  Pfarreien eines Herrschaftsgebietes  das  Besetzungsrecht  hatte. Dagegen  hatte  der  Bischof  von  Würzburg  in  dem  Teil  der  Abtei  Fulda,  der  seiner Geistlichen  Hoheit  unterstand,  nur  drei  Pfarreien,  der  Erzbischof  von  Mainz  im fuldischen  Teil  seines  Bistums  sogar  überhaupt  keine  Pfarreien  zu  besetzen.  Der  Abt besaß  zudem  schon  sehr  früh  einen  eigenen  Weltklerus  in  den  etwa  40  Chorherren  der von  ihm  abhängigen  Kollegiatstifte  Hünfeld,  Rasdorf  und  Salmünster,  die  an der  Befreiung  des  Klosters  Fulda  von  der  bischöflichen  Gewalt  teilhatten.So  war  das Kloster  Fulda  von  Anfang  an  geeignet,  sich  mit  dem  zu  ihm  gehörigen  Umland  wie  ein Keil  zwischen  die  beiden  Bistümer  Mainz  und  Würzburg  zu  schieben  und  eines  Tages selbst  zum  Bistum  zu  werden.  Im  Spätmittelalter  kamen,  begünstigt  durch  päpstliche und  bischöfliche  Schismen  in  Mainz  und  Würzburg,  die  landeskirchlichen  Bestrebungen des  Fuldaer  Fürstabtes  hinzu.  Er  beanspruchte  die  geistliche  0berhoheit  über  seine Untertanen  aufgrund  seiner  Verantwortung  als  Landesherr.  Waren  um  1500  bereits  die Rechte  der  beiden  zuständigen  Bischöfe  von  Mainz  und  Würzburg  weitgehend ausgeschaltet,  so  versuchte  der  Abt  von  Fulda  in  den  Jahren  von  1531  1533  in  Rom  die endgültige  Loslösung  seines  Herrschaftsgebietes  von  der  seitherigen Diözesanzugehörigkeit  durch  formelle  Erhebung  der  Abtei  zum  Bistum  zu  erreichen.  Als die  Verhandlungen  am  Widerstand  des  Bischofs  von  Würzburg  scheiterten,  ging  der  Abt auf  dem  Tatsachenweg  vor.  
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Von  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  an  nahm  der  Abt  von Fulda  die  Stellung  eines  QuasiBischofs  ein.  1572  gründete  er  ein  eigenes Priesterseminar  in  Fulda,  im  17.  Jahrhundert  berief  er  wiederholt  Diözesansynoden ein,  visitierte  die  Pfarreien  seines  Herrschaftsgebietes,  d.  h.  er  setzte  Akte,  die nur  einem  Bischof  vorbehalten  sind.  1727  erreichte  er  es  in  Rom,  daß  ein  Mönch seines  Klosters  Weihbischof  wurde.  Als  dessen  Nachfolger  1737  selbst  Abt  wurde,  waren geistliche  und  weltliche  Hoheit  in  einer  Hand,  so  daß  es  nur  noch  eine  Formsache war,  als  Papst  Benedikt  XIV.  am  05.10.1752  die  bisherige  Abtei  Fulda  zum  Bistum  erhob. Die  Wirren  der  Französischen  Revolution  brachten  auch  für  das  Bistum Fulda  erhebliche  Veränderungen.  Zwar  wurde  es  nicht  aufgehoben,  doch  wurde  es  1821 neu  umschrieben.  Dabei  verlor  es  den  inzwischen  zu  Bayern  gehörenden  Teil  an  das Bistum  Würzburg,  erhielt  jedoch  neben  den  wenigen  katholischen  Pfarreien  um Amöneburg  und  Fritzlar,  des  Freigerichts,  Bieber  und  Joßgrundes  und  bei  Hanau  die  weiten Diasporagebiete  des  Kurfürstentums  Hessen.  1857  wurden  die katholischen  Gläubigen  des  Großherzogtums  SachsenWeimar  dem  Bistum  Fulda  unterstellt.
Nach kleineren Veränderungen der Bistumsgrenzen im Lauf des 19. Jahrhunderts brachte die Ausführungsbulle zu dem Konkordat, das 1929 zwischen Preußen und dem Hl. Stuhl geschlossen wurde, Veränderungen von weit größerer Bedeutung. Das Bistum verlor dabei den ehemals kurhessischen Teil von Frankfurt / Main, der etwa drei Viertel des heutigen Stadtgebietes von Frankfurt ausmacht, an das Bistum Limburg und erhielt dafür vom Bistum Paderborn das überwiegend katholische Kommissariat Heiligenstadt und das weiträumige Dekanat Erfurt mit einem Katholikenanteil von 3,72 Prozent. Eine Folge der Wiedervereinigung Deutschlands war die Neuordnung der Bistumsgrenzen. Während ein wesentlicher Anteil des ehemaligen "Ostteils der Diözese" im 1994 neuerrichteten Bistum Erfurt aufging, verblieb das Dekanat Geisa beim Bistum Fulda. Seine Pfarreien sind durch eine vielhundert, ja zum Teil über tausendjährige gemeinsame Geschichte sehr eng mit dem ehemaligen Hochstift und späteren Bistum Fulda verbunden. In den vergangenen Jahren hat sich die Diözese hier besonders auf dem baulichen und sozialen Sektor stark engagiert.
 
                       
                       
                      











 
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